Arbeitnehmervertreter spielen eine zentrale Rolle bei Tarifverhandlungen, da sie die Interessen der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern vertreten. Ihre Hauptaufgaben umfassen: 1. **Verhandlungsführung**: Sie führen die Verhandlungen mit den Arbeitgebervertretern, um bessere Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsbezogene Themen zu erreichen. 2. **Interessenvertretung**: Sie sammeln die Anliegen und Forderungen der Arbeitnehmer und bringen diese in die Verhandlungen ein. 3. **Kompromissfindung**: Sie arbeiten daran, Kompromisse zu finden, die sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber akzeptabel sind. 4. **Information und Kommunikation**: Sie informieren die Arbeitnehmer über den Stand der Verhandlungen und die erzielten Ergebnisse. 5. **Abschluss von Tarifverträgen**: Nach erfolgreichen Verhandlungen unterzeichnen sie Tarifverträge, die für eine bestimmte Zeit gelten und die Arbeitsbedingungen regeln. Arbeitnehmervertreter können Gewerkschaftsvertreter oder Betriebsräte sein, je nach Struktur und Organisation des Unternehmens oder der Branche.