Ist ein Prokurist ein gesetzlicher Vertreter?

Antwort

Nein, ein Prokurist ist kein gesetzlicher Vertreter. Ein Prokurist ist ein Bevollmächtigter, der durch die Erteilung einer Prokura von einem Unternehmen ermächtigt wird, im Namen des Unternehmens zu handeln. Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die im Handelsregister eingetragen wird und dem Prokuristen weitreichende Befugnisse einräumt. Ein gesetzlicher Vertreter hingegen ist eine Person, die kraft Gesetzes zur Vertretung einer anderen Person oder eines Unternehmens befugt ist, wie z.B. ein Geschäftsführer einer GmbH oder ein Vorstand einer AG.

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