Die Kontrolle von Kartellen erfolgt durch eine Kombination aus gesetzlichen Grundlagen und spezialisierten Institutionen. In Deutschland ist das wichtigste Gesetz zur Bekämpfung von Kartellen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf europäischer Ebene spielt die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 eine zentrale Rolle. Wichtige Institutionen zur Kartellkontrolle sind: 1. **Bundeskartellamt (Deutschland)**: Diese Behörde überwacht die Einhaltung des GWB und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website: [Bundeskartellamt](https://www.bundeskartellamt.de). 2. **Europäische Kommission (EU)**: Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission ist für die Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts zuständig. Mehr dazu auf der Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Wettbewerb](https://ec.europa.eu/competition/index_de.html). Diese Institutionen arbeiten oft zusammen und tauschen Informationen aus, um die Einhaltung der Wettbewerbsregeln sicherzustellen und Kartelle effektiv zu bekämpfen.