Richtig ist: "Die Inventur ist eine Bestandsaufnahme des Ist-Bestandes." Die Inventur erfasst den tatsächlichen Bestand an Vermögensgegenständen und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie muss in der Regel einmal jährlich durchgeführt werden, es sei denn, es gibt spezielle gesetzliche oder betriebliche Regelungen, die eine häufigere Durchführung vorschreiben