Die Vereinfachung der Intrastatmeldung bis 2000 kg bezieht sich auf die Meldung von Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen, die Waren innerhalb der EU versenden oder empfangen, müssen diese Bewegungen in der Intrastatmeldung erfassen. Für kleinere Sendungen gibt es vereinfachte Meldepflichten. In Deutschland beispielsweise gilt, dass Unternehmen, die Waren mit einem Gewicht von bis zu 2000 kg und einem Wert von bis zu 1000 Euro pro Warengruppe versenden oder empfangen, eine vereinfachte Meldung abgeben können. Diese vereinfachte Meldung erfordert weniger detaillierte Angaben als die reguläre Intrastatmeldung. Für genaue Informationen und spezifische Anforderungen sollte die Website des Statistischen Bundesamtes (Destatis) konsultiert werden: [Destatis Intrastat](https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Aussenhandel/Intrahandel/_inhalt.html). Es ist wichtig, die aktuellen Regelungen und Schwellenwerte zu überprüfen, da diese sich ändern können.