Wie wird der Handlungskostenzuschlag berechnet?

Antwort

Der Handlungskostenzuschlag wird in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) verwendet, um die Gemeinkosten, die durch die Durchführung von Handlungen (z.B. Verwaltung, Vertrieb) entstehen, auf die Produkte oder Dienstleistungen zu verteilen. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: 1. **Ermittlung der Handlungskosten**: Zunächst werden alle Kosten erfasst, die im Rahmen der Handlungstätigkeiten anfallen. Dazu gehören beispielsweise Gehälter, Mieten, Büromaterialien und andere Gemeinkosten. 2. **Bestimmung der Bezugsgröße**: Es wird eine Bezugsgröße festgelegt, auf die der Zuschlag angewendet wird. Dies kann beispielsweise der Materialaufwand, die Herstellkosten oder der Umsatz sein. 3. **Berechnung des Zuschlagsatzes**: Der Handlungskostenzuschlag wird berechnet, indem die gesamten Handlungskosten durch die gewählte Bezugsgröße dividiert werden. Der Zuschlagsatz wird oft in Prozent angegeben. \[ \text{Handlungskostenzuschlag} = \left( \frac{\text{Handlungskosten}}{\text{Bezugsgröße}} \right) \times 100 \] 4. **Anwendung des Zuschlags**: Der ermittelte Zuschlagssatz wird dann auf die Bezugsgröße der jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen angewendet, um die Handlungskosten auf diese zu verteilen. Diese Methode hilft, die Kostenstruktur transparenter zu machen und die Preisgestaltung zu optimieren.

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