Ein Handelsgeschäft ist ein Geschäft, das im Rahmen eines Handelsgewerbes abgeschlossen wird. Es handelt sich dabei um Rechtsgeschäfte, die von Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) getätigt werden. Handelsgeschäfte unterliegen speziellen Regelungen des Handelsrechts, die von den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften abweichen können. Ein einseitiges Handelsgeschäft liegt vor, wenn nur eine der beteiligten Parteien Kaufmann ist. Das bedeutet, dass auf dieses Geschäft nur für den Kaufmann die speziellen handelsrechtlichen Vorschriften Anwendung finden, während für die andere Partei die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen gelten. Ein beidseitiges Handelsgeschäft hingegen liegt vor, wenn beide Parteien Kaufleute sind. In diesem Fall gelten die handelsrechtlichen Vorschriften für beide Parteien. Dies kann beispielsweise Auswirkungen auf die Haftung, die Formvorschriften und die Beweislast haben. Weitere Informationen zu den Regelungen des Handelsrechts finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB): [HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/).