Wie wird der Gewinn bzw. der Verlust bei einer GmbH nach dem Gesetz verteilt?

Antwort

In einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haft) wird der Gewinn oder Verlust gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und den gesetzlichen Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) verteilt. 1. **Gewinnverteilung:** - **Gesellschaftsvertrag:** Der Gesellschaftsvertrag kann spezifische Regelungen zur Gewinnverteilung enthalten. Diese Regelungen haben Vorrang vor den gesetzlichen Bestimmungen. - **Gesetzliche Regelung:** Wenn der Gesellschaftsvertrag keine speziellen Regelungen enthält, gilt § 29 GmbHG. Danach wird der Gewinn im Verhältnis der Geschäftsanteile der Gesellschafter verteilt. 2. **Verlustverteilung:** - **Gesellschaftsvertrag:** Auch hier kann der Gesellschaftsvertrag spezielle Regelungen zur Verlustverteilung enthalten. - **Gesetzliche Regelung:** Das GmbHG enthält keine expliziten Bestimmungen zur Verlustverteilung. In der Praxis wird oft analog zur Gewinnverteilung verfahren, d.h., die Verluste werden im Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Es ist wichtig, dass die Gesellschafter einer GmbH klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag festlegen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

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