Gesellschaftsformen können auf einer oberen Ebene in verschiedene Kategorien klassifiziert werden, basierend auf ihrer rechtlichen Struktur und ihrem Zweck. Hier sind einige der Hauptkategorien: 1. **Einzelunternehmen**: Eine Geschäftsform, bei der eine einzelne Person das Unternehmen besitzt und betreibt. Es gibt keine rechtliche Trennung zwischen dem Eigentümer und dem Unternehmen. 2. **Personengesellschaften**: Diese umfassen mehrere Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Beispiele sind: - **Offene Handelsgesellschaft (OHG)**: Eine Gesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haften. - **Kommanditgesellschaft (KG)**: Eine Gesellschaft mit mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem oder mehreren beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten). 3. **Kapitalgesellschaften**: Diese sind juristische Personen, die unabhängig von ihren Eigentümern existieren. Beispiele sind: - **Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)**: Eine Gesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist. - **Aktiengesellschaft (AG)**: Eine Gesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist und deren Aktionäre nur mit ihrem Aktienkapital haften. 4. **Genossenschaften**: Diese sind Organisationen, die von einer Gruppe von Personen gegründet werden, um gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Bedürfnisse und Ziele zu erfüllen. 5. **Vereine**: Diese sind Zusammenschlüsse von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der nicht primär wirtschaftlicher Natur ist. 6. **Stiftungen**: Diese sind Organisationen, die mit einem bestimmten Vermögen ausgestattet sind, um einen bestimmten Zweck zu verfolgen, der vom Stifter festgelegt wurde. Diese Klassifikationen helfen dabei, die verschiedenen rechtlichen und organisatorischen Strukturen von Unternehmen und Organisationen zu verstehen.