In der Zuschlagskalkulation wird das Gehalt der Mitarbeiter, die direkt an der Produktion beteiligt sind, als Teil der Herstellkosten einberechnet. Dies umfasst in der Regel die Löhne der Produktionsarbeiter. Zusätzlich können auch die Gehälter der indirekt beteiligten Mitarbeiter, wie z.B. das Verwaltungspersonal, in die Gemeinkosten einfließen, die dann über Zuschlagssätze auf die Herstellkosten umgelegt werden.