Erläutern Sie den Begriff Tarifautonomie kurz.

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Tarifautonomie bezeichnet das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Arbeitsbedingungen, insbesondere Löhne und Gehälter, eigenständig und ohne staatliche Eingriffe durch Tarifverträge zu regeln. In Deutschland ist die Tarifautonomie ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und ermöglicht es den Sozialpartnern, also den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, eigenverantwortlich Vereinbarungen zu treffen, die für die jeweiligen Branchen oder Unternehmen gelten. Diese Autonomie fördert die Verhandlungsmacht der Parteien und trägt zur Stabilität des Arbeitsmarktes bei.

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