Allmendegut: Ein Allmendegut ist ein Gut, das von einer Gemeinschaft gemeinsam genutzt wird und für das es keine individuellen Eigentumsrechte gibt. Es ist oft nicht ausschließbar, was bedeutet, dass niemand von der Nutzung ausgeschlossen werden kann, und es ist rivalisierend, da die Nutzung durch eine Person die Verfügbarkeit für andere verringern kann. Ein Beispiel ist Weideland, das von mehreren Bauern genutzt wird. Privates Gut: Ein privates Gut ist ein Gut, das individuelle Eigentumsrechte hat. Es ist sowohl ausschließbar als auch rivalisierend, was bedeutet, dass der Eigentümer andere von der Nutzung ausschließen kann und die Nutzung durch eine Person die Verfügbarkeit für andere verringert. Beispiele sind Lebensmittel oder Kleidung. Kollektives Gut: Ein kollektives Gut ist ein Gut, das von einer Gruppe oder Gemeinschaft bereitgestellt wird und für das es keine individuellen Eigentumsrechte gibt. Es ist nicht ausschließbar, aber rivalisierend. Das bedeutet, dass die Nutzung durch eine Person die Verfügbarkeit für andere verringern kann, aber niemand kann von der Nutzung ausgeschlossen werden. Ein Beispiel ist ein Gemeinschaftsgarten. Öffentliches Gut: Ein öffentliches Gut ist ein Gut, das sowohl nicht ausschließbar als auch nicht rivalisierend ist. Das bedeutet, dass niemand von der Nutzung ausgeschlossen werden kann und die Nutzung durch eine Person die Verfügbarkeit für andere nicht verringert. Beispiele sind Straßenbeleuchtung oder nationale Verteidigung.