Gibt es Bußgelder beim Kalkulationskartell?

Antwort

Ja, es gibt Bußgelder für Unternehmen, die an einem Kalkulationskartell beteiligt sind. Ein Kalkulationskartell liegt vor, wenn Unternehmen Absprachen über Preise, Preisbestandteile oder Kalkulationsmethoden treffen, um den Wettbewerb zu beschränken. Solche Absprachen sind in der Regel illegal und verstoßen gegen das Kartellrecht. In der Europäischen Union können solche Verstöße nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates mit erheblichen Geldbußen geahndet werden. Die Europäische Kommission kann Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. Auch nationale Wettbewerbsbehörden können Bußgelder verhängen. In Deutschland regelt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Sanktionen für Kartellverstöße. Die Höhe der Bußgelder kann ebenfalls beträchtlich sein und richtet sich nach dem Schweregrad des Verstoßes sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Weitere Informationen findest du auf den Webseiten der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/competition/index_de.html) und des Bundeskartellamts (https://www.bundeskartellamt.de).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten