In der Regel werden in der Tarifpolitik drei brancheneinheitliche Tarife unterschieden: 1. **Flächentarifvertrag**: Dieser Tarifvertrag gilt für eine gesamte Branche in einer bestimmten Region oder bundesweit. Er wird zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. 2. **Firmentarifvertrag**: Dieser Tarifvertrag gilt für ein einzelnes Unternehmen und wird zwischen der Gewerkschaft und dem jeweiligen Unternehmen abgeschlossen. 3. **Haustarifvertrag**: Ähnlich wie der Firmentarifvertrag, jedoch oft spezifischer auf einzelne Betriebe innerhalb eines Unternehmens zugeschnitten. Diese Tarife regeln unter anderem Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen.