Beispiele für untersagte Unternehmenszusammenschlüsse durch die Kartellbehörde.

Antwort

Es gibt mehrere prominente Beispiele für Unternehmenszusammenschlüsse, die von Kartellbehörden verboten wurden. Hier sind einige davon: 1. **AT&T und T-Mobile USA (2011)**: Der geplante Zusammenschluss zwischen AT&T und T-Mobile USA wurde von der US-amerikanischen Federal Communications Commission (FCC) und dem Department of Justice (DOJ) blockiert, da er als wettbewerbswidrig angesehen wurde und die Marktanteile von AT&T erheblich erhöht hätte. 2. **Bayer und Monsanto (2018)**: Obwohl dieser Zusammenschluss letztendlich genehmigt wurde, gab es erhebliche Bedenken und Auflagen von verschiedenen Kartellbehörden weltweit, insbesondere in der EU, die den Wettbewerb im Agrarsektor schützen wollten. 3. **Deutsche Börse und London Stock Exchange (2017)**: Der geplante Zusammenschluss wurde von der Europäischen Kommission abgelehnt, da er zu einer monopolartigen Kontrolle im europäischen Finanzmarkt geführt hätte. 4. **Google und DoubleClick (2007)**: Während dieser Zusammenschluss genehmigt wurde, gab es erhebliche Bedenken hinsichtlich der Marktbeherrschung im Online-Werbemarkt, die von verschiedenen Regulierungsbehörden untersucht wurden. 5. **Heinz und Kraft (2015)**: Der Zusammenschluss wurde in einigen Ländern unter Auflagen genehmigt, jedoch gab es in anderen Regionen Bedenken hinsichtlich der Marktverhältnisse im Lebensmittelsektor. Diese Beispiele zeigen, dass Kartellbehörden aktiv darauf achten, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und den Markt für Verbraucher fair zu halten.

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