Bei der Auflösung von Rückstellungen in einem nachfolgenden Geschäftsjahr können drei Fälle unterschieden werden: 1. **Rückstellung entspricht genau dem tatsächlichen Aufwand (richtige Schätzung):** Die Rückstellung wird in Höhe des tatsächlichen Aufwands aufgelöst. Es erfolgt eine Ausbuchung der Rückstellung gegen das entsprechende Aufwandskonto (z. B. Verbindlichkeiten oder Bank). **Buchung:** Rückstellung an z. B. Bank/Verbindlichkeiten 2. **Rückstellung ist höher als der tatsächliche Aufwand (Überdotierung):** Die Rückstellung war zu hoch bemessen. Der tatsächliche Aufwand ist geringer als die Rückstellung. Der nicht benötigte Teil wird ertragswirksam aufgelöst. **Buchung:** Rückstellung an z. B. Bank/Verbindlichkeiten (in Höhe des tatsächlichen Aufwands) Rückstellung an Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (für den überdotierten Teil) 3. **Rückstellung ist niedriger als der tatsächliche Aufwand (Unterdotierung):** Die Rückstellung war zu niedrig bemessen. Der tatsächliche Aufwand ist höher als die Rückstellung. Die Differenz wird als zusätzlicher Aufwand gebucht. **Buchung:** Rückstellung an z. B. Bank/Verbindlichkeiten (in Höhe der Rückstellung) Aufwand an z. B. Bank/Verbindlichkeiten (für den fehlenden Betrag) **Zusammengefasst:** - Richtige Schätzung: Rückstellung = Aufwand - Überdotierung: Rückstellung > Aufwand (Ertrag entsteht) - Unterdotierung: Rückstellung < Aufwand (zusätzlicher Aufwand entsteht)