Das personalisierte Verhältniswahlrecht ist ein Wahlsystem, das Elemente der Verhältniswahl mit personalisierten Stimmen kombiniert. Es ermöglicht Wählern, sowohl für eine Partei als auch für einen bestimmten Kandidaten innerhalb dieser Partei zu stimmen. In der Regel gibt es zwei Stimmen: eine für die Partei (Listenstimme) und eine für den KandidatenPersonenstimme). Die Sitze im Parlament werden dann proportional zu den Stimmen, die die Parteien erhalten haben, verteilt, wobei die Stimmen für die Kandidaten dazu dienen, die Reihenfolge der Kandidaten auf den Listen zu bestimmen. Dieses System wird beispielsweise in Deutschland bei den Bundestagswahlen angewendet und zielt darauf ab, sowohl die proportionalen Repräsentation der Parteien als auch die persönliche Wahl der Kandidaten zu fördern.