Welche Transparenzhinweise müssen bei Handzetteln zur Kommunalwahl 2026 in Bayern angegeben werden?

Antwort

Bei Handzetteln zur Kommunalwahl 2026 in Bayern gelten die Transparenzpflichten nach dem Bayerischen Landeswahlgesetz (GLKrWG), der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) sowie ergänzend nach dem Bayerischen Landesmediengesetz (BayMG) und dem Parteiengesetz (§ 24 Abs. 2 PartG). **Pflichtangaben auf Handzetteln (Wahlwerbung):** 1. **Verantwortlichkeitsangabe (Impressumspflicht):** - Jeder Handzettel muss eine Verantwortlichkeitsangabe enthalten, also Name und Anschrift der für den Inhalt verantwortlichen Person oder Stelle. - Üblich ist die Formulierung: „Verantwortlich im Sinne des Presserechts: [Name, Anschrift]“. - Dies gilt für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber. 2. **Kennzeichnung als Wahlwerbung:** - Die Handzettel müssen klar als Wahlwerbung erkennbar sein, z. B. durch Parteilogo, Listennamen oder einen eindeutigen Hinweis. 3. **Transparenzhinweis bei Finanzierung:** - Wird die Wahlwerbung von Dritten (z. B. Unterstützern, Vereinen) finanziert oder herausgegeben, muss dies ebenfalls kenntlich gemacht werden. **Rechtliche Grundlagen:** - Art. 24 Abs. 1 GLKrWO: „Auf jedem Druckwerk, das zur Wahlwerbung dient, ist der Name und die Anschrift des für den Inhalt Verantwortlichen anzugeben.“ - § 24 Abs. 2 Parteiengesetz: „Auf Wahlwerbung ist der Name und die Anschrift des Druckers und des Auftraggebers anzugeben.“ - Art. 10 BayMG (Pressegesetz): Verantwortlichkeitsangabe für Druckwerke. **Zusammengefasst müssen auf Handzetteln zur Kommunalwahl in Bayern stehen:** - Name und Anschrift des für den Inhalt Verantwortlichen (zwingend) - Name und Anschrift des Druckers (empfohlen, oft gefordert) - Bei Herausgabe durch Dritte: Hinweis auf den Herausgeber - Eindeutige Kennzeichnung als Wahlwerbung **Quellen und weitere Informationen:** - [Bayerisches Landeswahlgesetz (GLKrWG)](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWG) - [Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO)](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWO) - [Parteiengesetz (PartG)](https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__24.html) - [Bayerisches Landesmediengesetz (BayMG)](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMG) **Tipp:** Die genauen Anforderungen können sich ändern. Es empfiehlt sich, vor Drucklegung die aktuellen Vorgaben bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landratsamt zu erfragen.

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