Die 5%-Klausel steht im Konflikt mit dem Wahlgrundsatz der Chancengleichheit. Dieser Grundsatz besagt, dass alle Parteien und Wähler die gleichen Chancen haben sollten, im politischen System vertreten zu sein. Die 5%-Hürde kann kleinere Parteien daran hindern, in den Bundestag einzuziehen, was zu einer Ungleichheit in der politischen Repräsentation führen kann. Dennoch wird die 5%-Klausel als sinnvoll erachtet, weil sie dazu beiträgt, die politische Stabilität zu fördern. Sie verhindert eine Zersplitterung des Parlaments in zu viele kleine Fraktionen, was die Regierungsbildung und die Entscheidungsfindung erschweren könnte. Zudem soll sie sicherstellen, dass nur Parteien, die eine gewisse Mindestanzahl an Wählern hinter sich haben, im Parlament vertreten sind, was die Handlungsfähigkeit der Legislative stärken kann.