Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) kann aus verschiedenen Gründen enden. Man ist nicht mehr bei der KSK versichert, wenn: 1. **Einkommensgrenze überschritten**: Wenn das Jahreseinkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit die festgelegte Einkommensgrenze überschreitet, kann die Mitgliedschaft enden. 2. **Aufgabe der künstlerischen Tätigkeit**: Wenn du deine künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgibst oder nicht mehr in dem Umfang ausübst, der für die KSK erforderlich ist. 3. **Nichtzahlung der Beiträge**: Wenn die Beiträge zur KSK nicht gezahlt werden und dies zu einem Ausschluss führt. 4. **Änderung der persönlichen Verhältnisse**: Bei Änderungen, die die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft betreffen, wie z.B. eine Änderung des Wohnsitzes ins Ausland. Es ist ratsam, sich direkt bei der KSK zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten und mögliche Konsequenzen zu klären.