Wie kläre ich offene Fragen und vereinbare Mindestzeiten im Vertragsentwurf zur beiderseitigen Zufriedenheit?

Antwort

Dein Anliegen ist nachvollziehbar. In Vertragsverhandlungen ist es üblich, dass bestimmte Punkte – wie etwa Mindestzeiten – noch offen sind und erst nach Klärung beiderseitiger Fragen final vereinbart werden. Es ist sinnvoll, in deinem Entwurf klar zu vermerken, dass diese Punkte noch zu besprechen und einvernehmlich festzulegen sind. Bis zur Einigung über die Mindestzeiten und die Klärung aller offenen Fragen sollte der Vertrag als „Entwurf“ oder „vorläufig“ gekennzeichnet bleiben. Empfehlenswert ist, die offenen Punkte schriftlich zu dokumentieren und einen Zeitrahmen für die Klärung zu vereinbaren. So stellst du sicher, dass beide Parteien die gleichen Erwartungen haben und Missverständnisse vermieden werden. Falls du auf eine Antwort wartest, ist eine freundliche Erinnerung nach angemessener Zeit angebracht. Formuliere dabei klar, welche Punkte noch offen sind und dass dir an einer beiderseitig zufriedenstellenden Lösung gelegen ist.

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