Ein Betreibervertrag im Kontext des Nachtragsmanagements sollte bestimmte wesentliche Inhalte umfassen. Hier sind einige Punkte, die typischerweise enthalten sein sollten: 1. **Definition der Vertragsparteien**: Klare Benennung der Vertragspartner und deren Rollen. 2. **Geltungsbereich**: Beschreibung, welche Leistungen und Projekte unter den Vertrag fallen. 3. **Nachtragsmanagement**: Detaillierte Regelungen, wie Nachträge zu behandeln sind, einschließlich: - Verfahren zur Einreichung von Nachträgen - Fristen für die Einreichung - Anforderungen an die Dokumentation und Nachweise - Genehmigungsprozess für Nachträge 4. **Preisanpassungen**: Regelungen zur Preisgestaltung bei Nachträgen, einschließlich der Berechnungsmethoden und der Berücksichtigung von Mehrkosten. 5. **Streitbeilegung**: Verfahren zur Lösung von Konflikten, die im Zusammenhang mit Nachträgen entstehen können. 6. **Haftung und Gewährleistung**: Bestimmungen zur Haftung der Parteien im Falle von Nachtragsforderungen. 7. **Vertragsänderungen**: Regelungen, wie Änderungen am Vertrag selbst vorgenommen werden können. 8. **Schlussbestimmungen**: Informationen zu Salvatorischen Klauseln, Gerichtsstand und anwendbarem Recht. Diese Punkte sollten an die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten des jeweiligen Projekts angepasst werden. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte abgedeckt sind.