Muss man bei den städtischen Werken jährlich die Zählerstände senden oder nur beim An- und Abmelden?

Antwort

In der Regel musst du die Zählerstände bei den städtischen Werken nur dann melden, wenn du umziehst (also bei An- und Abmeldung) oder wenn es spezifische Anforderungen deines Versorgers gibt. Viele Anbieter fordern jedoch auch eine jährliche Ablesung der Zählerstände, um die Verbrauchskosten genau zu berechnen. Es ist am besten, direkt bei deinem örtlichen Versorger nachzufragen, um die genauen Anforderungen zu klären.

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