Vorinformationen werden in der Regel im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen veröffentlicht, um potenzielle Bieter über geplante Beschaffungen zu informieren. Hier sind die Schritte, um Vorinformationen zu veröffentlichen: 1. **Erstellung der Vorinformation**: Erstelle ein Dokument, das die wesentlichen Informationen über die geplante Ausschreibung enthält. Dazu gehören: - Beschreibung des Projekts oder der Beschaffung - Geschätzter Wert - Geplanter Zeitpunkt der Ausschreibung - Kontaktinformationen 2. **Plattform auswählen**: Wähle eine geeignete Plattform zur Veröffentlichung. In der EU ist dies häufig das Amtsblatt der Europäischen Union (TED - Tenders Electronic Daily). In Deutschland kann dies auch das Deutsche Vergabeportal (DTVP) oder andere regionale Vergabeplattformen sein. 3. **Einreichung der Vorinformation**: Reiche die Vorinformation auf der gewählten Plattform ein. Dies erfolgt in der Regel online über ein Formular oder durch Hochladen des Dokuments. 4. **Veröffentlichung**: Nach der Einreichung wird die Vorinformation von der Plattform geprüft und veröffentlicht. Dies kann einige Tage dauern. 5. **Benachrichtigung**: Informiere potenzielle Bieter über die Veröffentlichung der Vorinformation, falls dies erforderlich ist. Weitere Informationen und spezifische Anforderungen können je nach Land und Art der Ausschreibung variieren. Es ist ratsam, die jeweiligen Richtlinien und Vorschriften zu konsultieren. Links zu relevanten Plattformen: - [TED - Tenders Electronic Daily](https://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do) - [Deutsches Vergabeportal (DTVP)](https://www.dtvp.de/) Diese Schritte helfen dabei, Vorinformationen korrekt und effizient zu veröffentlichen.