Das Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Vermittlung beträgt drei Bruttogehälter.
Im Betrieb werden in der Regel verschiedene Fachkräfte und Mitarbeiter vermittelt, je nach den spezifischen Anforderungen und der Branche. Dazu gehören oft Auszubildende, Praktikanten, Fachkräfte für bestimmte Tätigkeiten sowie Führungskräfte. Die Vermittlung kann sowohl intern, innerhalb des Unternehmens, als auch extern durch Personalvermittlungsagenturen oder Jobportale, erfolgen.
Das Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Vermittlung beträgt drei Bruttogehälter.