Die Einstufung gemäß der Caritas Vergütungsgruppen erfolgt in der Regel auf Basis der Tätigkeiten und der Qualifikationen der Mitarbeiter. - **Vergütungsgruppe 2** umfasst häufig Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialen oder pflegerischen Bereich erfordern, jedoch keine speziellen Zusatzqualifikationen. Dazu gehören beispielsweise Fachkräfte in der Altenpflege oder in der Behindertenhilfe. - **Vergütungsgruppe 3** hingegen ist für Positionen vorgesehen, die zusätzliche Verantwortung oder spezielle Fachkenntnisse erfordern. Hierzu zählen oft Fachkräfte mit einer höheren Qualifikation oder mit besonderen Aufgaben, wie z.B. Teamleitungen oder Fachkräfte in der Sozialarbeit. Die genaue Einstufung kann jedoch je nach spezifischem Arbeitsbereich und den jeweiligen Anforderungen variieren. Es ist ratsam, die entsprechenden Tarifverträge oder die Personalabteilung der Caritas zu konsultieren, um detaillierte Informationen zu erhalten.