Welche vergleichbare Entgeltstufe nach TV-L gilt für die Geschäftsführung eines Vereins in Thüringen?

Antwort

Die Entgeltstufen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind in der Regel für Angestellte im öffentlichen Dienst und nicht direkt auf die Geschäftsführung von Vereinen anwendbar. Die Vergütung für die Geschäftsführung eines Vereins kann jedoch an die TV-L-Entgeltstufen angelehnt werden, insbesondere wenn der Verein öffentliche Mittel erhält oder in einem besonderen rechtlichen Rahmen agiert. In Thüringen können die Entgeltstufen je nach Aufgabenbereich, Verantwortung und Größe des Vereins variieren. Eine gängige Praxis ist, die Entgeltgruppe E 13 bis E 15 für leitende Positionen in Betracht zu ziehen, wobei die genaue Einstufung von den spezifischen Anforderungen und der Verantwortung der Position abhängt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde oder einem Fachanwalt für Vereinsrecht zu informieren, um eine präzise Einstufung und Vergütung zu ermitteln.

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