Kann man den Vertrag für online bestellte Veranstaltungstickets widerrufen?

Antwort

Beim Online-Kauf von Tickets für Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Theater, Sportevents) gilt in Deutschland grundsätzlich das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (§ 355 BGB). Allerdings gibt es hiervon eine wichtige Ausnahme: **Kein Widerrufsrecht bei Freizeitveranstaltungen:** Laut § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht **nicht** bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dazu zählen auch Tickets für Konzerte, Sportveranstaltungen, Theateraufführungen usw. **Das bedeutet:** Wenn du online ein Ticket für eine Veranstaltung mit festem Termin gekauft hast, kannst du den Vertrag in der Regel **nicht widerrufen**. Ein Rücktritt oder eine Stornierung ist dann nur möglich, wenn der Veranstalter dies freiwillig anbietet (z. B. durch eine Kulanzregelung oder eine Rücktrittsversicherung). **Ausnahme:** Findet die Veranstaltung nicht statt (z. B. wegen Absage oder Verschiebung), hast du in der Regel Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. **Weitere Informationen:** - [Verbraucherzentrale: Widerrufsrecht bei Ticketkäufen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufrecht/widerrufsrecht-bei-ticketkaeufen-13213) - [Gesetzestext § 312g BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html) **Fazit:** Ein Widerruf ist bei Online-Tickets für Veranstaltungen mit festem Termin in der Regel ausgeschlossen.

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