In Österreich gilt für Gewährleistungsansprüche eine Frist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware. Innerhalb der ersten sechs Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf dieser sechs Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Da der Kauf vor acht Monaten stattfand, liegt der Fall außerhalb dieser sechsmonatigen Vermutungsfrist. Der Kunde muss daher nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Weitere Informationen zur Gewährleistung in Österreich findest du auf der Website der Arbeiterkammer: [Arbeiterkammer - Gewährleistung](https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/Gewaehrleistung/index.html).