Wer wählt die Schwerbehindertenvertretung der Polizei SH und was sind ihre Aufgaben?

Antwort

Die Schwerbehindertenvertretung der Polizei Schleswig-Holstein (SH) wird von den schwerbehinderten Beschäftigten selbst gewählt. Die Wahl erfolgt in der Regel alle vier Jahre. Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung umfassen unter anderem: 1. **Interessenvertretung**: Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Mitarbeiter gegenüber der Dienststelle und der Personalvertretung. 2. **Beratung**: Sie bietet Unterstützung und Beratung für schwerbehinderte Beschäftigte in Fragen der Teilhabe am Arbeitsleben und der Integration. 3. **Überwachung der Einhaltung von Rechten**: Die Vertretung sorgt dafür, dass die Rechte der schwerbehinderten Mitarbeiter gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) gewahrt werden. 4. **Förderung der Integration**: Sie arbeitet an Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsalltag. 5. **Ansprechpartner**: Die Schwerbehindertenvertretung ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Betroffenen in allen Belangen, die ihre Schwerbehinderung betreffen. Diese Aufgaben tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen für schwerbehinderte Mitarbeiter zu verbessern und ihre Teilhabe am Berufsleben zu fördern.

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