Zählen Aktivisten zu den Bezugsgruppen der Unternehmung?

Antwort

Ja, Aktivisten können zu den Bezugsgruppen (Stakeholdern) einer Unternehmung zählen. Bezugsgruppen sind alle Personen oder Gruppen, die ein Interesse an den Aktivitäten und Entscheidungen eines Unternehmens haben oder davon betroffen sind. Dazu gehören unter anderem Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Investoren, die lokale Gemeinschaft und eben auch Aktivisten. Aktivisten können Einfluss auf das Unternehmen ausüben, indem sie beispielsweise auf soziale, ökologische oder ethische Missstände hinweisen und Veränderungen fordern.

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