Wie wird eine AG gegründet, Mindestkapital, Geschäftsführung, Haftung, Gewinn, Verlust?

Antwort

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Unternehmensform, die in vielen Ländern verbreitet ist. Hier sind die wesentlichen Punkte zur Gründung, Mindestkapital, Geschäftsführung, Haftung sowie Gewinn und Verlust: 1. **Gründung**: - Die Gründung einer AG erfolgt durch mindestens einen Gründer. Es ist ein notarieller Gründungsakt erforderlich, der die Satzung der AG enthält. - Die AG muss im Handelsregister eingetragen werden. 2. **Mindestkapital**: - In Deutschland beträgt das Mindestkapital für eine AG 50.000 Euro. Davon müssen bei der Gründung mindestens 12.500 Euro einbezahlt werden. 3. **Geschäftsführung**: - Die AG wird von einem Vorstand geleitet, der aus mindestens einer Person bestehen muss. Der Vorstand ist für die Geschäftsführung verantwortlich. - Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und besteht aus mindestens drei Mitgliedern. 4. **Haftung**: - Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlage beschränkt. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Insolvenz der AG nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften. 5. **Gewinn und Verlust**: - Der Gewinn wird in der Hauptversammlung beschlossen und kann als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet oder im Unternehmen reinvestiert werden. - Verluste werden in der Regel durch Rücklagen oder zukünftige Gewinne ausgeglichen. Aktionäre tragen das Risiko von Verlusten nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Diese Punkte bieten einen Überblick über die grundlegenden Aspekte einer Aktiengesellschaft.

Kategorie: Unternehmen Tags: AG Gründung Haftung
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