Als Kleinunternehmer gilt man in Deutschland, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschreitet und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Diese Regelung ist im § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) festgelegt. Kleinunternehmer sind von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit, müssen jedoch auch keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen.