Wann gilt man als Kleinunternehmer?

Antwort

Als Kleinunternehmer gilt man in Deutschland, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschreitet und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Diese Regelung ist im § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) festgelegt. Kleinunternehmer sind von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit, müssen jedoch auch keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen.

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