Ja, eine Stiftung kann einen Inklusionsbetrieb gründen. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam beschäftigen und dabei besondere Rahmenbedingungen schaffen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu fördern. Die Gründung eines Inklusionsbetriebs durch eine Stiftung erfordert die Einhaltung bestimmter rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Rechtsform**: Die Stiftung muss eine geeignete Rechtsform wählen, die die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens ermöglicht. 2. **Zweckbindung**: Der Betrieb muss den Stiftungszweck erfüllen oder zumindest mit diesem vereinbar sein. 3. **Finanzierung**: Es müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um den Betrieb zu gründen und zu betreiben. 4. **Genehmigungen und Anerkennungen**: Es sind möglicherweise spezielle Genehmigungen und Anerkennungen erforderlich, um als Inklusionsbetrieb anerkannt zu werden. Dies kann je nach Land und Region variieren. Weitere Informationen und Unterstützung können bei den zuständigen Behörden, wie z.B. Integrationsämtern oder Arbeitsagenturen, eingeholt werden.