In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, eine Kfz-Werkstatt zu eröffnen, ohne einen Integrationskurs absolviert zu haben. Allerdings gibt es bestimmte rechtliche Anforderungen und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Gewerbeanmeldung**: Du musst ein Gewerbe anmelden, was in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt erfolgt. 2. **Fachliche Qualifikation**: Es ist wichtig, dass du über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Qualifikationen verfügst, um eine Kfz-Werkstatt zu betreiben. Dies kann durch eine Ausbildung im Kfz-Bereich oder entsprechende Berufserfahrung nachgewiesen werden. 3. **Betriebsräume und Ausstattung**: Du benötigst geeignete Räumlichkeiten und die notwendige technische Ausstattung, um die Dienstleistungen anbieten zu können. 4. **Versicherungen**: Es ist ratsam, entsprechende Versicherungen abzuschließen, um dich und dein Unternehmen abzusichern. 5. **Gesetzliche Vorschriften**: Du musst alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Auflagen beachten, die für den Betrieb einer Kfz-Werkstatt gelten. Es kann hilfreich sein, sich vor der Gründung rechtlich beraten zu lassen oder Informationen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) einzuholen.