Ein horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen, wie beispielsweise in Form einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ist nicht grundsätzlich gesetzlich verboten. Allerdings unterliegt er bestimmten wettbewerbsrechtlichen Regelungen, insbesondere dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Deutschland. Solche Zusammenschlüsse müssen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht erheblich einschränken. In einigen Fällen kann eine Genehmigung erforderlich sein, insbesondere wenn die beteiligten Unternehmen eine bestimmte Marktstellung haben. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Bedingungen und möglichen Genehmigungsverfahren zu klären.