Für das Lagern und Umschlagen von unbearbeiteten Schlacken gelten verschiedene Anforderungen, die sich aus gesetzlichen Vorgaben, Umweltstandards und Sicherheitsrichtlinien ergeben. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte: 1. **Umweltrechtliche Vorgaben**: Unbearbeitete Schlacken können als Abfall eingestuft werden, weshalb die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Abfallverordnung zu beachten sind. Es müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen getroffen werden. 2. **Lagerbedingungen**: Die Lagerung sollte in einem geschützten Bereich erfolgen, um die Ausbreitung von Staub und die Kontamination von Boden und Wasser zu verhindern. Geeignete Abdeckungen oder Barrieren können erforderlich sein. 3. **Sicherheitsvorkehrungen**: Bei der Handhabung von Schlacken sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden. Dazu gehören persönliche Schutzausrüstungen (PSA) für die Mitarbeiter und Schulungen zur sicheren Handhabung. 4. **Kennzeichnung und Dokumentation**: Schlacken müssen entsprechend gekennzeichnet werden, und es sollte eine Dokumentation über die Herkunft, Zusammensetzung und Menge geführt werden. 5. **Lagerkapazität und -dauer**: Es gibt Vorgaben zur maximalen Lagerkapazität und zur Dauer der Lagerung, um eine Ansammlung von Abfällen zu vermeiden. 6. **Umschlagverfahren**: Die eingesetzten Umschlagverfahren sollten so gestaltet sein, dass sie die Entstehung von Staub und Lärm minimieren. Mechanische Verfahren sind oft bevorzugt. 7. **Überwachung und Kontrolle**: Regelmäßige Kontrollen der Lagerstätten und der umschlagenden Prozesse sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Anforderungen in der jeweiligen Region oder dem Land zu informieren, da diese variieren können.