Ja, es gibt Konsequenzen, wenn ein Elternteil während der Umgangszeitenemessenes Verhalten zeigt, wie zum Beispiel das Erheben der Stimme oder Bedrängen. Solches Verhalten kann als emotionaler Missbrauch angesehen werden und das Wohl des Kindes gefährden. In solchen Fällen kann das Familiengericht eingeschaltet werden, um den Umgang zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Mögliche Konsequenzen könnten sein: 1. **Änderung des Umgangsrechts**: Das Gericht kann den Umgang einschränken oder unter Auflagen stellen, um das Kind zu schützen. 2. **Begleiteter Umgang**: In schweren Fällen kann der Umgang nur unter Aufsicht einer neutralen Person stattfinden. 3. **Therapeutische Maßnahmen**: Das Gericht kann anordnen, dass der betreffende Elternteil an einer Therapie oder Beratung teilnimmt. Es ist ratsam, Beweise für das Verhalten zu sammeln und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Schritte zu unternehmen.