Früher wurden Dateinamen häufig durch die 8.3-Regel festgelegt, die besagt, dass ein Dateiname aus maximal 8 Zeichen bestehen durfte, gefolgt von einer Dateiendung von maximal 3 Zeichen. Diese Regel stammt aus dem MS-DOS-Betriebssystem und wurde in vielen frühen Dateisystemen verwendet. Zusätzlich gab es einige weitere Regeln, wie zum Beispiel: 1. **Keine Sonderzeichen**: Viele Systeme erlaubten keine Sonderzeichen wie /, \, :, *, ?, ", <, >, |. 2. **Großbuchstaben**: Dateinamen wurden oft in Großbuchstaben gespeichert, auch wenn sie in Kleinbuchstaben eingegeben wurden. 3. **Eindeutigkeit**: Dateinamen mussten innerhalb eines Verzeichnisses eindeutig sein. Mit der Entwicklung moderner Betriebssysteme wurden diese Einschränkungen gelockert, und es sind längere und komplexere Dateinamen möglich.