Die Eingruppierung BAT 1a nach dem alten Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) entspricht im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der Regel der Entgeltgruppe 15. Diese Gruppe umfasst Tätigkeiten, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und in der Regel eine Promotion oder eine vergleichbare Qualifikation erfordern. Weitere Informationen zum TV-L und den Entgeltgruppen findest du auf der offiziellen Seite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL): [TdL](https://www.tdl-online.de/).