Sichernde Maßnahmen in Bezug auf Außenkontakte von Gefangenen sind entscheidend, um die Sicherheit innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Hier sind einige der wichtigsten Maßnahmen: 1. **Überwachung von Besuchen**: Besuche von Familienmitgliedern, Freunden oder Anwälten werden in speziellen Besuchsräumen durchgeführt, die überwacht werden. Dies kann durch physische Anwesenheit von Justizvollzugsbeamten oder durch Videoüberwachung geschehen. 2. **Telefonüberwachung**: Telefonate von Gefangenen werden oft überwacht und aufgezeichnet, um sicherzustellen, dass keine illegalen Aktivitäten geplant oder durchgeführt werden. 3. **Briefkontrolle**: Briefe, die Gefangene erhalten oder versenden, werden auf verbotene Inhalte überprüft. Dies kann sowohl die physische Durchsuchung als auch die inhaltliche Kontrolle umfassen. 4. **E-Mail- und Internetzugang**: In vielen Justizvollzugsanstalten ist der Zugang zu E-Mail und Internet stark eingeschränkt oder gar nicht erlaubt. Wenn Zugang gewährt wird, erfolgt dies unter strenger Überwachung. 5. **Besucherliste**: Gefangene müssen oft eine Liste von Personen einreichen, die sie besuchen dürfen. Diese Liste wird von der Anstaltsleitung überprüft und genehmigt. 6. **Durchsuchungen**: Besucher und ihre mitgebrachten Gegenstände werden vor und nach dem Besuch gründlich durchsucht, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Gegenstände in die Anstalt gelangen. 7. **Sicherheitszonen**: Besuche finden in speziell gesicherten Bereichen statt, die den direkten physischen Kontakt minimieren und die Überwachung erleichtern. 8. **Schulung des Personals**: Justizvollzugsbeamte werden regelmäßig geschult, um verdächtiges Verhalten zu erkennen und angemessen zu reagieren. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Sicherheit innerhalb der Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten und das Risiko von Fluchtversuchen, Schmuggel oder anderen illegalen Aktivitäten zu minimieren.