Können im Strafrecht auch Gegenstände eingezogen werden, die einer anderen Person gehören?

Antwort

Ja, im Strafrecht können auch Gegenstände eingezogen werden, die im Eigentum einer anderen Person stehen, wenn diese Gegenstände im Zusammenhang mit einer Straftat verwendet wurden oder zur Begehung einer Straftat dienten. Die Einziehung erfolgt in der Regel, um die Straftat zu ahnden und um sicherzustellen, dass die Gegenstände nicht weiter für illegale Aktivitäten genutzt werden. Allerdings müssen dabei die Rechte des Eigentümers beachtet werden, und es kann in bestimmten Fällen eine Entschädigung für den Eigentümer geben.

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