Ist es im Strafrecht üblich, Betrug zulasten eines Verschollenen zu prüfen?

Antwort

Im Strafrecht ist es durchaus üblich, Betrugsfälle zu prüfen, die zulasten von verschollenen Personen gehen. Ein Betrug setzt voraus, dass eine Täuschungshandlung vorliegt, die zu einem Vermögensschaden führt. Wenn eine Person als verschollen gilt, kann dies die rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflussen, insbesondere in Bezug auf die Beweisführung und die Feststellung des Schadens. Die genauen rechtlichen Aspekte können jedoch je nach Land und spezifischem Fall variieren. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, um eine fundierte rechtliche Einschätzung zu erhalten.

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