Ein WPHG-Bogen (Wasserhaushaltsgesetz) muss in der Regel alle fünf Jahre erneuert werden. Dies gilt für die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der wasserwirtschaftlichen Planungen und Maßnahmen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Vorgaben der jeweiligen Landesbehörden zu beachten, da diese variieren können.