Kann ein Fitnessstudio nach deutschem Recht die Vertragslaufzeit um die Zeit eines ärztlichen Attests verlängern?

Antwort

Ja, nach deutschem Recht kann ein Fitnessstudio die Vertragslaufzeit um die Zeit eines ärztlichen Attests verlängern, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fitnessstudios kann eine Klausel enthalten sein, die eine solche Verlängerungieht. Es ist wichtig, die AGB und den Vertrag genau zu prüfen, um die spezifischen Regelungen des jeweiligen Fitnessstudios zu verstehen.

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