Ein Sportler, der in einem deutschen Werbespot mitwirkt, ist Manuel Neuer.
Ein Vertrag zwischen einem Sportler und einem Berater, oft als Beratervertrag oder Agenturvertrag bezeichnet, regelt die Geschäftsbeziehung zwischen beiden Parteien. Hier sind einige wesentliche Bestandteile, die in einem solchen Vertrag enthalten sein sollten: 1. **Parteien**: Namen und Adressen des Sportlers und des Beraters. 2. **Vertragsgegenstand**: Beschreibung der Dienstleistungen, die der Berater erbringen wird, z.B. Verhandlungen über Verträge, Sponsoring, Marketing und PR. 3. **Vergütung**: Details zur Bezahlung des Beraters, z.B. feste Gebühren, Prozentsätze von Einnahmen oder Boni. 4. **Laufzeit und Kündigung**: Dauer des Vertrags und Bedingungen für die Kündigung durch beide Parteien. 5. **Rechte und Pflichten**: Detaillierte Auflistung der Rechte und Pflichten beider Parteien. 6. **Vertraulichkeit**: Bestimmungen zum Schutz vertraulicher Informationen. 7. **Haftung**: Regelungen zur Haftung und Haftungsbeschränkungen. 8. **Streitbeilegung**: Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, z.B. Schiedsverfahren oder Gerichtsstand. 9. **Sonstiges**: Weitere Bestimmungen, wie z.B. Änderungen des Vertrags, salvatorische Klausel, anwendbares Recht. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und die Interessen beider Parteien angemessen schützt.
Ein Sportler, der in einem deutschen Werbespot mitwirkt, ist Manuel Neuer.