Ja, Sporthallen können grundsätzlich als Versammlungsstätten genutzt werden, sofern sie die entsprechenden baulichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören ausreichende Fluchtwege, eine angemessene Kapazität und gegebenenfalls die Einhaltung von Vorschriften zur Barrierefreiheit. Es ist auch wichtig, die Zustimmung des Eigentümers oder Betreibers der Sporthalle einzuholen und gegebenenfalls eine Genehmigung von den zuständigen Behörden zu beantragen.