Muss ich den Fitnessstudio-Beitrag bei schwerer Krankheit und Trainingsausfall vom 1.3. bis 31.8.2025 weiterzahlen?

Antwort

Ob du den Beitrag für das Fitnesstraining während deiner krankheitsbedingten Abwesenheit zahlen musst, hängt von den Vertragsbedingungen deines Fitnessstudios ab. In vielen Fällen gilt Folgendes: 1. **Vertragliche Regelung:** Die meisten Fitnessstudioverträge sehen vor, dass der Beitrag auch bei Nichtnutzung gezahlt werden muss, es sei denn, es gibt eine explizite Regelung zur Ruhezeit oder Stilllegung des Vertrags bei Krankheit. 2. **Krankheit als Sonderfall:** Viele Studios bieten die Möglichkeit, den Vertrag bei längerer Krankheit ruhen zu lassen („Vertragsstilllegung“). Dafür musst du in der Regel ein ärztliches Attest vorlegen und die Stilllegung rechtzeitig beantragen. Die Beiträge werden dann für den Zeitraum der Stilllegung ausgesetzt, und die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend. 3. **Nachträgliche Stilllegung:** Wenn du die Krankheit erst im Nachhinein meldest, sind viele Studios nicht verpflichtet, die Beiträge rückwirkend zu erstatten. Es kommt aber auf die Kulanz des Studios an. **Empfehlung:** Prüfe deinen Vertrag und kontaktiere dein Fitnessstudio so schnell wie möglich. Frage nach den Möglichkeiten einer Vertragsstilllegung und ob eine rückwirkende Regelung möglich ist. Ein ärztliches Attest solltest du bereithalten. Weitere Informationen findest du z.B. bei Verbraucherzentralen: [Verbraucherzentrale: Fitnessstudio und Krankheit](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/freizeit-reise/freizeit/fitnessstudio-was-bei-vertrag-kuendigung-und-krankheit-gilt-13213) Jede Situation ist individuell, daher ist das Gespräch mit dem Studio entscheidend.

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