Der Einsatz von Gerte im Reitsport ist dann nicht mehr vertretbar wenn er gegen das Wohl des Tieres verstößt. Dies kann der Fall sein, wenn die Gerte: 1. **Übermäßig oder unsachgemäß verwendet wird**: Häufiges oder starkes Schlagen kann zu physischen und psychischen Schäden beim Pferd führen. 2. **Zu Verletzungen führt**: Wenn die Gerte Wunden oder andere sichtbare Verletzungen verursacht, ist ihr Einsatz nicht vertretbar. 3. **Aus Angst oder Strafe eingesetzt wird**: Der Einsatz der Gerte sollte niemals aus Wut oder zur Bestrafung des Pferdes erfolgen. 4. **Nicht den Regeln und Richtlinien entspricht**: Viele Reitsportverbände haben klare Regeln für den Einsatz von Gerten. Ein Verstoß gegen diese Regeln macht den Einsatz unvertretbar. Es ist wichtig, dass der Einsatz der Gerte immer mit Bedacht und in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Tierschutzes erfolgt.