Ob für eine Wasserskianlage ein zwingend erforderlicher städtebaulicher Bedarf und die Standortgebundenheit vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel müssen solche Anlagen in einem Bebauungsplan oder einer ähnlichen städtebaulichen Planung berücksichtigt werden. 1. **Städtebaulicher Bedarf**: Dieser kann gegeben sein, wenn die Anlage zur Freizeitgestaltung und Erholung der Bevölkerung beiträgt und somit einen Mehrwert für die Gemeinde oder Stadt darstellt. Eine Bedarfsanalyse kann hier hilfreich sein, um zu zeigen, dass ein Interesse an solchen Freizeitangeboten besteht. 2. **Standortgebundenheit**: Diese ist gegeben, wenn die Wasserskianlage aufgrund spezifischer Anforderungen, wie z.B. der Wasserfläche, der Zugänglichkeit oder der Infrastruktur, an einen bestimmten Standort gebunden ist. In vielen Fällen ist es notwendig, eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einzuholen, die die städtebaulichen Aspekte prüft. Es empfiehlt sich, die lokalen Vorschriften und Planungen zu konsultieren, um eine fundierte Einschätzung zu erhalten.